Ihr Anfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem diese Unterkunft wieder frei ist, also der für Sie frühestmögliche Anreisetag. Die vorherigen Gäste sind an diesem Tag wieder abgereist und die Unterkunft steht Ihnen zu diesem Termin zur Verfügung.
Ihr Abfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem die Unterkunft wieder frei werden soll, also der für Sie spätestmögliche Abreisezeitpunkt. Die nächsten Gäste haben bereits reserviert und werden an diesem Tag anreisen.
Dieser Kalender wurde das letzte Mal vom Vermieter aktualisiert am 2. November 2024.
Ihr Anfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem diese Unterkunft wieder frei ist, also der für Sie frühestmögliche Anreisetag. Die vorherigen Gäste sind an diesem Tag wieder abgereist und die Unterkunft steht Ihnen zu diesem Termin zur Verfügung.
Ihr Abfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem die Unterkunft wieder frei werden soll, also der für Sie spätestmögliche Abreisezeitpunkt. Die nächsten Gäste haben bereits reserviert und werden an diesem Tag anreisen.
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Ihr Anfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem diese Unterkunft wieder frei ist, also der für Sie frühestmögliche Anreisetag. Die vorherigen Gäste sind an diesem Tag wieder abgereist und die Unterkunft steht Ihnen zu diesem Termin zur Verfügung.
Ihr Abfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem die Unterkunft wieder frei werden soll, also der für Sie spätestmögliche Abreisezeitpunkt. Die nächsten Gäste haben bereits reserviert und werden an diesem Tag anreisen.
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Ihr Anfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem diese Unterkunft wieder frei ist, also der für Sie frühestmögliche Anreisetag. Die vorherigen Gäste sind an diesem Tag wieder abgereist und die Unterkunft steht Ihnen zu diesem Termin zur Verfügung.
Ihr Abfahrtstag: Dies ist der Tag, an dem die Unterkunft wieder frei werden soll, also der für Sie spätestmögliche Abreisezeitpunkt. Die nächsten Gäste haben bereits reserviert und werden an diesem Tag anreisen.
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Liebe Gäste!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den glücklicherweise immer geringer werdenden Einschränkungen wegen des Covid-19-Virus (Corona)!
Alle Gäste dürfen von uns beherbergt werden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen nachhaltig erfüllt bleiben! Seien Sie uns bitte herzlich willkommen!
Auch jetzt gibt es allerdings noch gewisse Bestimmungen zu Ihrer Sicherheit insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen – zum Beispiel können kurzfristig unter bestimmten Bedingungen Corona-Tests vor und während der Reise vorgeschrieben werden.
Als Ihre Gastgeber müssen wir uns nach den vorgegebenen Corona-Verordnungen unseres Landkreises richten, die wiederum auf den Corona-Verordnungen unseres Bundeslandes beruhen. Wir dürfen außerdem entscheiden, statt der unter bestimmten Umständen für uns geltenden Pflicht zur sogenannten 3-G-Regel zusätzlich nur nach der sogenannten 2-G-Regel arbeiten zu wollen, weil das in unserem speziellen Fall die einzige für alle Gäste und uns selbst wirklich sichere Lösung sein kann.
Bitte informieren Sie sich am besten zunächst vor Ihrer Buchung und dann noch einmal kurz vor Ihrer Reise über eventuell bestehende Reiseeinschränkungen. Möglicherweise sind Reisen nur für bestimmte Zwecke erlaubt und z. B. sind bei uns zeitweilig oder auch grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die sogenannte 3-G-Regel oder sogar die sogenannte 2-G-Regel und ähnliche Beschränkungen sind möglicherweise in Kraft. Bitte erkundigen Sie sich also vor Ihrer Anreise, wie wir zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes die Schutzmaßnahmen in unserem Haus handhaben.
Die Einschränkungen bestehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch wir, Ihre Gastgeber, müssen vielleicht kurzfristig auf die Situation und die neuesten Verordnungen unseres Bundeslandes oder unseres Landkreises reagieren oder möchten oder müssen uns den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Die Einschränkungen können sich jeweils kurzfristig ändern, es kann Erleichterungen geben oder auch weitergehende Einschränkungen.
Die jeweils geltenden offiziellen Beschränkungen sowie die besonderen Regeln für Ihren Urlaub finden Sie in der Regel sehr leicht mit bestimmten Suchbegriffepaaren in den einschlägigen Suchmaschinen. Zum Beispiel geben Sie ein "In welchem Landkreis liegt Ortsname?" und dann geben Sie ein "Corona Verordnung Landkreis".
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat die in den Bundesländern derzeit geltenden Verordnungen zusammengetragen:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus/laenderverordnungen.html
Wir prüfen nahezu täglich nach bestem Wissen und Gewissen die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den eben genannten Internetseiten. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der dort enthaltenen Informationen können wir dennoch nicht übernehmen.
Während derjenigen Zeiten, zu denen touristische Aufenthalte für bestimmte Personenkreise oder auch generell für alle Personen erlaubt sind, kann es zu anderen Einschränkungen kommen, z. B. sind vielleicht gastronomische Betriebe nicht in vollem Umfang tätig wie aus anderen Jahren gewohnt. Oder vielleicht gibt es auch hier und dort gewisse Einschränkungen des Umfanges der Angebote öffentlicher touristischer Einrichtungen, Schwimmbäder, Sauna- und Freizeitanlagen und so weiter.
Sie können auch über die auf diesen Internetseiten genannten Wege Kontakt zu uns aufnehmen, wir helfen Ihnen, die vielen Informationen einzuschätzen, zum Beispiel über das im Menü ("Kontakt") oben auf unserer Internetseite aufzurufende Kontaktformular.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und einen schönen Urlaub und dass Sie hier bei uns in gesunder frischer Luft Ihren Urlaub verbringen werden!
Ein „Tief“ ist ein Kanal, der der Entwässerung des vom Deich völlig eingeschlossenen Festlandes der ostfriesischen Halbinsel dient. Irgendwie muss das Land ja entwässert werden, da keine natürlichen Wasserabflüsse vorhanden sein können, welche den Deich durchlöchern würden.
Diese Entwässerungskanäle liegen meist sehr idyllisch und ruhig inmitten schöner Natur. Der Name „Tief“ rührt von der Tatsache, dass es sich hier um die tiefst- und größtmögliche Variante solcher Kanäle handelt.
Zum Entwässern wurde im Laufe der Jahrhunderte ein umfangreiches Kanalsystem geschaffen, dass von kleinen Gräben in immer größer werdende Kanäle führt. In den „Siel“-Orten gibt es dann die großen „Siele“ – mit Schöpfwerken, um auch bei höheren Wasserständen noch Wasser abführen zu können oder einfach nur mit großen „Siel“-Toren.
Das Kanalsystem führt von ersten kleinen Gräben rund um die Felder der Bauern in immer größer werdende Gräben und Kanäle und später dann durch die Siele in den Sielorten in die Nordsee (z. B. in Bensersiel, Dornumersiel, Harlesiel und anderen mehr).
Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Entwässerungs-Kanäle intensiv als Wasserstraßen genutzt. In früheren Jahrhunderten waren die Siele eine wichtige Steuer-Einnahmequelle. So kam es, dass zum Beispiel in Dornumersiel/Westeraccumersiel zwei Häuptlingsfamilien (die Häuptlinge des Harlingerlandes aus Esens und die Häuptlinge der „Herrlichkeit Dornum“) direkt nebeneinander sozusagen konkurrierende Wasserwege durch den Deich betrieben. Ebenso einträglich wie die Steuer war der noch direktere Weg des Raubes durch die küstennahe Piraterie entlang der ganzen Küste.
Unser Beispiel zeigt das idyllische „Benser Tief“.
Es wurde auf einer schönen Fahrradtour von Bensersiel nach Esens
ein kleines Stück südlich von Bensersiel aufgenommen.
Übernachtungspreis in Euro für den von Ihnen vorher angegebenen Zeitraum zuzüglich oder abzüglich möglicher Extras oder möglicher Vergünstigungen aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen Ihres Aufenthaltes (solche eventuell bestehenden Abweichungen unter der Preistabelle im Abschnitt „Detail-Übersicht aller Preise“):